Die Brille ist aus der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen vor einigen Jahren als Regelleistung entfallen. Trotzdem können in besonderen Fällen Zuschüsse von den Krankenkassen gezahlt werden.
Dies ist bei Kindern der Fall, bei besonders starken Fehlsichtigkeiten oder bei sehr schwachen Sehleistungen. Ob auch Sie von diesen Regelungen profitieren können, klären wir gerne in einem
ausführlichen Beratungsgespräch.
Für Privatversicherte ist die Brille je nach Tarif noch mitversichert. Viele private Krankenkassen erkennen inzwischen eine Verordnung durch unsere Augenoptikermeister an, so dass kein Arztbesuch
erforderlich ist. Wir beraten Sie gerne. (bms)